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Wir über uns

Das Steuerberatungsgesetz beschreibt die Tätigkeit des
Steuerberaters als Hilfeleistung in Steuersachen.

Das bedeutet, der Steuerberater hilft demjenigen, der allein mit den Gesetzen und Vorschriften nicht zu Recht kommt. Deshalb nimmt in meiner Kanzlei die tägliche Information, die eigene Fortbildung in hochwertigen Seminaren und die Ausbildung von Mitarbeitern immer mehr Zeit in Anspruch.

Der Schwerpunkt unserer Tagesarbeit ist die Bearbeitung von Problemfällen.

Gestaltungs-Beratung bei der Übertragung von Grundbesitz und Betriebsvermögen, sowohl bei Auseinandersetzungen als auch im Erbfall

Ständig neue Anforderungen an Arbeitsverhältnisse bei Lohndaten-Aufzeichnung, Sozialabgaben-Prüfung und viele mehr

Besteuerung und Sozialabgaben bei Löhnen in der Bauwirtschaft

Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft

Beratung zu Unternehmensformen, GmbH, Unternehmergesellschaft, Kommanditgesellschaft

Betreuung bei Betriebsprüfungen des Finanzamts sowie die Aufarbeitung von Prüfungsergebnissen

Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsverfahren, Verteidigung in Steuerstrafverfahren

Beratung zur Verhinderung von Insolvenzen

Betreuung bei Existenzsicherung während der Unternehmer-Tätigkeit und nach deren Beendigung

Für die Bewältigung dieser Aufgaben helfen 38 Jahre Berufserfahrung, gute Beziehungen zu Behörden und Organisationen und Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnern, Kollegen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Gutachtern.

Copyright © 2014 Dipl. Ing. Horst Obbelode